Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
in meiner Mail vom 10. November 2025 habe ich darüber informiert, dass Türen nicht verkeilt werden dürfen. Mit viel Geduld konnte ich diesem Umstand mit der Immobilienwirtschaft klären. An den Aussagen aus dem November hat sich nichts geändert. Die Türen, die mit einem Obentürschließer ausgestattet sind, gehören zum Brand- und Rauchgasschutz. Diese Türen dürfen nicht am Zufallen gehindert werden. Das Blockieren dieser Türen wird in der Rechtsprechung als grob fahrlässig eingestuft und ist in § 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB geregelt.
Um eine Möglichkeit zu schaffen, die Räume kurzfristig mit offenen Türen ausreichend zu belüften, bieten wir euch eine schuleinheitliche Lösung an:
Die Kettlebell. Individuelle Lösungen sind nicht gestattet.
Zum Schutz der Türen dürfen die Kettlebells nicht direkt an die Türzarge gestellt oder als Türanschlag benutzt werden!Sie sind folgendermaßen zu verwenden:
- Tür ganz öffnen
- Kettlebell mit der abgeflachten Seite gegen die Tür stellen
Am Ende jeder Unterrichtsstunde ist darauf zu achten, dass
- die Kettlebell im Raum verbleibt.
- die Tür geschlossen ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass am Ende jeder Unterrichtsstunde beim Verlassen des Raumes
- Beamer, Rechner und Licht ausgeschaltet sind.
- Fenster geschlossen und abgeschlossen sind.
Die ersten 20 Kettlebells sind endlich eingetroffen und können in Raum C258 durch die Raumverantwortlichen abgeholt werden. Sie werden persönlich übergeben, mit der Raumnummer versehen und in eine Liste eingetragen.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Unterstützung!
Andreas Zölitz